Organisation im Verbundprojekt
Der Landkreis St. Wendel und die drei beteiligten Kommunen Freisen, Nohfelden und Nonnweiler haben ein gemeinsames ORGA-Team gegründet, das alle erforderlichen Umsetzungsschritte miteinander abstimmt und die weitere Vorgehensweise entscheidet. Das ORGA-Team setzt sich aus den Bürgermeistern, Bauamtsleitern und Kämmerern der Gemeinden, dem Landrat, der Sankt Wendeler Land Touristik und dem Dezernat Bildung, Infrastruktur und Sicherheit des Landkreises St. Wendel sowie dem Projektsteuerer VeloBüro Saar zusammen.
Die Federführung des Projektes ist beim Dezernat Bildung, Infrastruktur und Sicherheit des Landkreises St. Wendel angesiedelt.
Der Landkreis St. Wendel ist Projektträger und ausschreibende Behörde. Er ist Auftraggeber bei allen zu vergebenden Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bahnradweges Sankt Wendeler Land. Der Landkreis St. Wendel übernimmt auch die Antragstellung, die Abrechnung und die Verwendungsnachweise mit den übergeordneten Behörden (Fördermittel).
Vertraglich festgehalten wird dies in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Gemeinden Freisen, Nohfelden, Nonnweiler und dem Landkreis Sankt Wendel.
Durch die frühzeitige Kooperation mit allen relevanten lokalen Akteuren bei der Planung und Umsetzung wird eine starke Identifikation mit den Maßnahmen und somit eine hohe Dauerhaftigkeit des Bahnradweges Sankt Wendeler Land erreicht:
- Ernennung eines Projektsteuerers zur Koordination des Gesamtprojektes
- Einbindung der Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM)
- Ständige Abstimmung mit den Bürgermeistern und Bauämtern der beteiligten Kommunen und der Kreisverwaltung des Landkreises St. Wendel (Landrat, Bauamt, Sankt Wendeler Land Touristik) in einem regelmäßig tagenden ORGA-Ausschuss
- Kooperation mit dem Saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) als Zuschussfördergeber
- Politische Unterstützung des Projektes durch Abgeordnete im Saarländischen Landtag
- Bereits erfolgte Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde (LUA) zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Genehmigung, Absprache über die erforderlichen naturschutzrechtlichen Untersuchungen
- Einbindung des saarländischen Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) bei der Gestaltung der Querungshilfen von klassifizierten Straßen an ehemaligen Bahnübergängen
- Einbindung des Saar-Forst Landesbetriebes wegen dem erforderlichen Ausbau und der Mitbenutzung von ca. 2 km Forstweg vor Türkismühle zur Anbindung des neuen Radweges an die vorhandene Stahlbrücke über die DB-Hauptstrecke Saarbrücken-Mainz-Frankfurt
- Abstimmungen mit dem ADFC Saar
- Vorstellung des Projektes und Zustimmung in allen 3 Gemeinderäten der beteiligten Kommunen
- Durchführung von Bürgerforen in den beteiligten Kommunen
- Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises St. Wendel und der Gemeinden
- Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, Abt. Verkehr, und Abt. Wirtschafts- und Strukturpolitik und der Tourismus Zentrale Saarland zur Einbindung des Bahnradweges Sankt Wendeler Land in das Alltagsradnetz des Saarlandes und in das touristische Radwanderwegenetz
Die Projektsteuerung und die technische Planung für den Wegebau hat das VeloBüro Saar, Bernd Zollhöfer übernommen. Das Büro erstellt auch die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen, prüft die eingehenden Angebote nach VOB und verfasst den jeweiligen Vergabevorschlag. Die technische Planung zur Sanierung der ehemaligen Bahnbrücken und des Bierfelder Tunnels erfolgt durch das Büro SBS-Ingenieure aus Saarlouis. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichplanungen führt das Büro Neuland aus Nohfelden-Boden durch.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Ökoflächenmangement (ÖFM), einer 100%-igen Tochter der Naturlandstiftung Saar. Der ÖFM obliegt: - Ankauf aller Bahntrassengrundstücke
- Baufertige Bereitstellung einer 11 m breiten Mittelgasse incl. Abbau der Schienen/Schwellen und Rodung zur Anlage des Freizeitweges
- Vertragliche Regelung zwischen der ÖFM und den Gemeinden in einem Erbbaurechtsvertrag, in dem festgeschrieben ist, dass die 11m–Gasse, auf der der Freizeitweg angelegt wird, nach 40 Jahren automatisch in das Eigentum der Gemeinden übergeht. Die Restflächen verbleiben bei der ÖFM.
- Durchführung der erforderlichen Rodungsarbeiten
- Abwicklung des ökologischen Ausgleichs