Landesprogramm Wirtschaftsförderung
Vom saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr werden öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen gefördert.
Gemäß der Richtlinie für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen im Saarland vom 14.02.2016, zuletzt geändert am 05.10.2020, erfolgt die Förrderung entsprechend
aus Mitteln des Saarlandes,
aus Mitteln der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf der Grundlage des Operationellen Programms EFRE Saarland 2014 – 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (Operationelles Programm EFRE Saarland) für die Maßnahmen „Kongressmessezentrum" und „Förderung kultur- und naturtouristischer Infrastrukturen"
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Tourismuswirtschaft. Durch die Schaffung eines attraktiven, zeitgemäßen, erlebnisorientierten und marktgerechten Angebotes erfolgt eine Anpassung an die sich ständig wandelnden Gästewünsche und Marktverhältnisse. Die Tourismusförderung konzentriert sich auf die thematischen Schwerpunkte der Tourismuskonzeption Saarland 2025.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
Geländeerschließung für den Tourismus
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Errichtung und Erweiterung von Edutainment-Einrichtungen mit überwiegender touristischer Zielsetzung
Vorhaben zur Modernisierung geförderter Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Erstellung/Evaluierung eines Tourismuskonzeptes der Landkreise/des Regionalverbandes durch Dritte (z. B. Tourismusinstitute und unabhängige Gutachter)
Die Förderung beträgt bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Erstellung eines Tourismuskonzeptes des Landkreises/Regionalverbandes durch Dritte beträgt die Förderquote bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein:
Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Einbettung der Maßnahme in ein verbindliches Tourismuskonzept des Ortes oder Landkreises oder des Regionalverbandes.
Vorlage eines schlüssigen Marketingkonzeptes des Ortes und der zu fördernden Einrichtung (sofern nicht im Tourismuskonzept).
Bei Marketingmaßnahmen: Einsatz des touristischen Logos "Saarland - mit grenzenlosem Charme".
Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Saldo der Einnahmen und Ausgaben bei Einnahmen schaffenden Projekten.
Vorlage einer/s neutralen Machbarkeitsstudie/Gutachtens bei öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 1,5 Mio. Euro.
ServiceQ-Zertifizierung der Stufe 1 („ServiceQualität Deutschland im Saarland“)
ggf. EU-spezifische Fördervoraussetzungen
Beim Projekt Bahnradweg Sankt Wendeler Land beläuft sich die Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes auf 95% der förderfähigen Kosten. Hierin sind entsprechend der Gemeinschaftsfinanzierung des Projektes in erster Linie alle förderfähigen Kosten enthalten, die vom Bund nicht gefördert werden.
Die Richtlinie für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen des Saarlandes finden Sie hier.
Der Bahnradweg St. Wendeler Land wird die Freizeit- und Urlaubsregion des Nordsaarlandes mit dem Bostalsee als touristischem Zentrum, den Naturpark Saar-Hunsrück und den Nationalpark Hunsrück-Hochwald deutlich aufwerten. Er stellt sowohl für Gäste als auch die örtliche Bevölkerung eine große Bereicherung des radtouristischen Angebots dar.